Der Architekt Dipl.-Ing. Stefan Hennig ist Mitglied der Architektenkammer
Niedersachsen, Friedrichswall 5, 30159 Hannover.
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" ergibt sich aus der
Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen
(Bundesrepublik Deutschland).
Der Architekt Dipl.-Ing. Stefan Hennig unterliegt den berufsrechtlichen Regelungen
des Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchtG), insbesondere den Pflichten aus § 24 NArchtG.
Der Text des Niedersächsischen Architektengesetzes (NArchtG) kann eingesehen
werden über die Homepage der Architektenkammer Niedersachsen unter
http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/servicedb/00031-narchtg.03.pdf
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